Ihre Rechtsanwälte im Nürnberg

Die Rechtsanwälte Dr. Markus Péntek und Dr. Thomas Mayinger betreiben eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten sie kompetent und umfassend die Interessen von Kreditinstituten in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Insolvenzrechts.

Zum Mandantenstamm zählen Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeder Größenordnung, sowie ausländische Kreditinstitute.

Kanzleikonzept

Die Qualität der Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwaltskanzlei ist entscheidend. Gerade Kreditinstitute benötigen in einem immer schwieriger werdenden rechtlichen Umfeld kompetente anwaltliche Unterstützung. Die Rechtsanwälte Dr. Markus Péntek und Dr. Thomas Mayinger haben sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und bieten eine umfassende und professionelle Beratung und Prozessvertretung unter Einbeziehung des Gesellschaftsrechts und Insolvenzrechts.

Die hohe Fachkompetenz gepaart mit praxisgerechten Lösungen und Berücksichtigung ökonomischer Belange wird von Kreditinstituten aller Sparten und Größen geschätzt.

Rechtsanwalt Dr. Markus Péntek bearbeitet ausschließlich Mandate im Bank- und Kapitalanlagerecht einschließlich der Bezüge zum Insolvenzrecht für Banken und Sparkassen. Er verfügt über 20 Jahre Praxiserfahrung im Bankrecht und ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Mayinger bearbeitet Mandate des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechts. Rechtsanwalt Dr. Mayinger ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Abhängigkeiten verzichtet die Kanzlei Dres. Mayinger & Péntek zugunsten einer Spezialisierung im Interesse ihrer Hauptmandanten bewusst auf Größe.

Der Leitgedanke des Handelns der Rechtsanwälte ist, durch gute Beratung und Vertretung sich jeden Tag des Vertrauens würdig zu erweisen, das ihnen von den Mandanten entgegengebracht wird. Sie verstehen sich als professionelle Dienstleister für Rechtsberatung und Rechtsvertretung, die nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und praktischen Aspekte des Falles berücksichtigen.  

Ihre Rechtsanwälte

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

wurde im Jahr 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ab dem Jahr 1994 ist er in stetig wachsendem Umfang im Bank- und Kapitalanlagerecht für Kreditinstitute tätig geworden. Rechtsanwalt Dr. Markus Péntek hat im Laufe der Jahre einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zu den rechtlichen Fragestellungen im Zahlungsverkehr, zum Darlehensvertrag einschließlich des Widerrufs, zur Kreditsicherung und -verwertung, zur Kapitalanlage und die damit zusammenhängen Haftungsrisiken sowie im Insolvenzrecht erworben. Mit Einführung des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht im Jahre 2008 konnte Rechtsanwalt Dr. Péntek aufgrund seiner nachgewiesenen praktischen Erfahrung sofort diesen Fachanwaltstitel erworben.


Zu seinen Mandanten zählen große börsennotierte Privatbanken ebenso wie regional verwurzelte Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Mitgliedschaften:


  • Bankrechtliche Vereinigung - Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. - BrV
  • Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitskreis Sanierung, Reorganisation und Insolvenz in der Juristischen Gesellschaft für Mittelfranken
  • Gemeinsamer Fachprüfungsausschuß der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Deutscher Anwaltverein

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ist seit 1987 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er hat langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Verbindung dieser Rechtsgebiete gewährleistet eine umfassende, fachübergreifende Kompetenz, die bei der Bearbeitung komplexer Kreditengagements erforderlich ist. Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Mayinger gehören Privatbanken und Genossenschaftsbanken. Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Dr. Thomas Mayinger finden Sie auf der Internetseite www.mayinger.eu.


Mitgliedschaften:

  • Gemeinsamer Fachprüfungsausschuß der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ist seit 2012 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Jahr 2017 ist ihm die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Im Jahr 2020 erhielt er die weitere Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.


Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein und Deutscher Anwaltverein